Unfallgutachten
Bei Unfällen kann es erforderlich werden, dass der Sachverhalt so genau wie nur möglich geklärt wird. Doch nicht immer ergeben sich die Umstände aus den Spuren vor Ort. Daher muss ein Unfallgutachten angefertigt werden, welches genauen Aufschluss über den Ablauf geben kann. Doch was muss dabei beachtet werden? Ist ein solches Gutachten unanfechtbar und für welche Zwecke wird dieses benötigt? Wir haben uns in der Welt der Gutachter umgesehen und wollen hier die richtigen Antworten liefern.
Wann wird ein Unfallgutachten durchgeführt?
Ein Unfallgutachten wird immer dann beauftragt, wenn der Hergang eines Unfalls sich nicht aus den Spuren vor Ort ableiten lässt. Besonders Versicherungen haben hier ein Interesse, denn schließlich hängt es vom Verursacher und Ablauf ab, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht oder nicht.
Das Gutachten wird in der Regel von einer entsprechend erfahrenen Firma erstellt. In vielen Fällen unterhalten Versicherungen auch eigene Gutachter, die diese Aufgabe übernehmen. Je nach Art des Unfalls und in welchem Bereich sich dieser abgespielt hat, werden unterschiedliche Fachkräfte herangezogen. Wichtig ist dabei, dass eine bestimmte Qualifikation im jeweiligen technischen Bereich gegeben ist. Zudem muss eine Zulassung als Gutachter bestehen, damit das Unfallgutachten am Ende auch Rechtskraft erlangt.
Hoher Aufwand
Unfallgutachten werden in vielen Fällen mit erheblichen Aufwand angefertigt. Dies bedeutet, dass enorme Mittel aufgewendet werden, damit der Hergang eines Vorfalls so genau wie nur möglich ermittelt werden kann. Dies geht so weit, dass die Situation vor Ort entsprechend nachgestellt wird, um einen Einblick in die Geschehnisse zu erhalten.
Auch bei den technischen Aspekten werden große Anstrengungen unternommen. Bei Fahrzeugen geht dies so weit, dass diese auf die letzte Schraube zerlegt werden, um die Ursache für einen Unfall zu ermitteln. Dieser Vorgang kann unter Umständen einige Monate Zeit in Anspruch nehmen, sodass die Erstellung der entsprechenden Berichte durchaus länger dauern kann.
Gutachten anfechtbar
Allerdings ist kein Unfallgutachten unanfechtbar. Bestehen berechtigte Zweifel an der Objektivität des Gutachters oder an den Angaben im Gutachten, kann von der jeweiligen Gegenseite ein Gegengutachten beauftragt werden. Dieses wird zu dem Zwecke erstellt das ursprüngliche Gutachten zu entkräften.
Allerdings gehen alle diese Gutachten mit erheblichen Kosten einher. Die erforderlichen Maßnahmen werden in der Regel in vollem Umfang von den ausführenden Firmen in Rechnung gestellt. Dabei gilt, je größer der Aufwand, umso höher fallen die Aufwendungen für ein solches Gutachten aus. Daher sollte man sich bei der Erstellung eines Gegengutachtens sehr sicher sein, denn die Kosten werden bei einem Gerichtsprozess nur im Falle des Gewinns von der Gegenseite getragen.
Einen guten Gutachter finden
Wer einen wirklich guten Gutachter finden will, der sollte sich auf Erfahrungsberichte verlassen. Diese zeigen in der Regel deutlich, ob die jeweilige Person oder das entsprechende Unternehmen das Geld auch Wert ist. Zudem können auch Vergleiche im Internet angestrebt werden.